Infos zur Wahl
 
Die Kommunalwahlen in Bayern sind auf den ersten Blick kompliziert, aber doch wählerfreundlich

Die Wähler haben es bei der Kommunalwahl nicht leicht. Viele verschiedene Zettel, viele Stimmen, das kann im ersten Moment ganz schön verwirrend sein. Sieht man aber genauer hin ist die Stimmvergabe ausgesprochen wählerfreundlich.

Bei der Kommunalwahl muss niemand eine Partei oder eine Wählergruppe "im Paket" wählen. Der Wähler kann jede seiner Stimme gezielt den einzelnen Kandidaten seines Vertrauens geben. Person geht vor Partei.

Der Wähler bekommt einen Stimmzettel ausgehändigt und dieser gilt für die:

Wahl des Gemeinderats

 
So funktioniert die Wahl:

Der Wähler sucht sein Wahllokal auf und bekommt nach aushändigung seiner Wahlbenachrichtigungskarte den Stimmzettel ausgehändigt.
In einer der Wahlkabinen bringt der Wähler dann seine Stimmen zu Papier.

In Schechen können Sie in folgenden Wahllokalen ihre Stimmen abgeben:


Pfaffenhofen Pfarrheim

Marienberg Theaterstadl

Schechen Sportheim

Hochstätt Schule

jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr


Bei den Gemeinderatswahlen haben wir es mit teilweise riesigen Stimmzetteln zu tun. Die Wähler muss davor aber nicht zurückschrecken. Er kann es sich einfach machen und die komplette Liste der Wählervereinigung ankreuzen. Oder er nimmt sich mehr Zeit und stellt quasi seinen eigenen Gemeinderat zusammen.

Listenwahl:
Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt. Jeder Wähler kann einen Vorschlag unverändert annehmen, indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Jede Kandidatin oder jeder Kandidat erhält auf dieser Liste eine Stimme - bis die Gesamtstimmenzahl erschöpft ist. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen.

Stimmenwahl:
Die Anzahl der Stimmen, die der Wähler vergeben darf, entspricht der Zahl der Mandate. In der Gemeinde Schechen dürfen 16 Stimmen vergeben werden.
Sie dürfen maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Dabei müssen Sie sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können Kandidaten von verschiedenen Listen auswählen.

Reststimmen:
Wenn der Wähler nicht alle seiner Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen oder schlicht auf "Nummer sicher" gehen will, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen.
Wenn ein Wähler zum Beispiel acht Stimmen noch nicht vergeben hat und die Partei oder Wählervereinigung ankreuz, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.



Die Briefwahl
Sie sind am Wahltag verhindert und können kein Wahllokal aufsuchen? Kein Problem! Jeder Wähler kann, ohne Angabe von Gründen, auch per Brief wählen.
Es gibt zwei Wege für Ihren Briefwahlantrag:
Ein Besuch im Rathaus: Dazu muss der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig ausgefüllt im Rathaus abgegeben werden.
Per Post: Dazu muss der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig ausgefüllt an die angegebene Adresse gesendet werden.

Wichtig ist aber: Name und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls die Zieladresse müssen angegeben sein. Und ohne Ihre Unterschrift geht nichts.
Übrigens gilt das Prinzip des Einzelantrags; ein Briefwahlantrag des Familienoberhauptes für die ganze Familie ist ungültig. Sie können also zwar alle Daten auf ein Blatt schreiben, es muss aber jeder Einzelne unterzeichnen.

Ihre Wahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugesendet.

Nun können Sie ganz bequem zu Hause Ihre Stimmen vergeben.
Den Stimmzettel stecken Sie dann in den blauen Wahlumschlag. Verschließen Sie den Umschlag und kleben ihn zu.
Trennen Sie nun den roten Rückumschlag vom Wahlschein ab.
Besonders wichtig: Die Unterschrift auf der Rückseite des Wahlscheins!
Stecken Sie den zugeklebten blauen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen.
Ihr roter Wahlbrief muss nun nur noch rechtzeitig in den Briefkasten eingeworfen werden, dass er vor der Wahl beim Wahlamt ankommt.